Hochschulprogramm der Otto Benecke Stiftung e.V. OBS : Hochschulsport
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Wer darf teilnehmen?

Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sind grundsätzlich zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen.

Sonstige Mitglieder und Angehörige der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn werden gegen Zahlung eines Entgelts zur Teilnahme am Hochschulsport für jeweils ein Semester zugelassen und erhalten als Nachweis eine Semesterkarte, die nur in Verbindung mit einem Statusnachweis (Beschäftigungsnachweis, Gasthörerschein o. ä.) gültig ist.

Andere Personen können gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jeweils für ein Semester zur Teilnahme am Hochschulsport zugelassen werden, wenn sie der Universität nahe stehen (Externe). Hierunter fallen

  • insbesondere Ehepartner von Mitgliedern oder Angehörigen,
  • ehemalige Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
  • Mitglieder der Universitätsgesellschaft sowie
  • Studierende anderer Hochschulen.

Als Zulassungsnachweis wird eine Semesterkarte ausgestellt, die für Externe, die nicht Studierende sind, nur in Verbindung mit dem Externenausweis gültig ist. Die Ausstellung des Externenausweises erfolgt im Hochschulsportbüro und setzt die Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung für Externe voraus. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. 

Mehr zum Sportangebot unter: www.sport.uni-bonn.de/sportangebot

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